Aktuelle Meldungen
BENEVIA nach Art. 53 in Spargel gegen Spargelfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für BENEVIA (00A175-00) in Spargel gegen Spargelfliege bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2024 bis zum 11.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 600 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 4.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 16.05.2024
In eigener Sache: Informationen zur Suche nach „Bundzwiebeln“
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Aus gegebenem Anlass möchten wir in eigener Sache über das Thema „Bundzwiebel“ informieren. Bei uns sind vermehrt Anfragen und Diskussionen eingegangen, wie mit diesem Thema umzugehen ist.
Als Bundzwiebel (syn. Frühlingszwiebel, Lauchzwiebel) werden in der Praxis überwiegend Zwiebeln der Arten Allium fistulosum (EPPO: ALLFI, BVL: „Winterheckenzwiebel“) und Allium cepa (EPPO: ALLCE, BVL: „Speisezwiebel“) angebaut.
Leider ist es aktuell nicht möglich, nach dieser Kultur in PS Info und/oder in der BVL-Online-Datenbank zu suchen. Das liegt darin begründet, dass die Kulturbezeichnung „Bundzwiebel“ nicht als eigene Kultur im BVL-Kulturbaum (offiziell: „Kultur- und Objektgruppen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“) geführt wird. In der Zulassung wird der Begriff „Bundzwiebel“ nur über den Namen einer Kultur (Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel) oder eine Kulturgruppe (Zwiebelgemüse) definiert und mit dem Zusatz eines Verwendungszweckes im Text der Indikation („Nutzung als Bundzwiebel“) ergänzt. Eine automatische Zuordnung von Zulassungen über die Kulturbezeichnung „Bundzwiebel“ und damit eine Suche nach der Kultur „Bundzwiebel“ ist damit nicht möglich.
Informationen und Empfehlungen über die in Bundzwiebeln einsetzbaren Pflanzenschutzmittel finden Sie bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder oder in Hortigate (z.B. Pflanzenschutzempfehlungen Rheinland-Pfalz - Bundzwiebel).
BVL-Fachmeldung: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel CYBELE widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. April 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel CYBELE (GP-Nr. 007456-00/013) von Amts wegen widerrufen. Grund für den Widerruf ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Spruzit Schädlingsfrei: Zulassungserweiterung nach Art. 51 gegen beißende und saugende Insekten in Salat-Arten im Gewächshaus
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Spruzit Schädlingsfrei (024780-00) in Salat-Arten (ausgenommen Bindesalat, Kopfsalate, Römischer Salat, Schnittsalat) gegen beißende und saugende Insekten (ausgenommen Grüne Salatblattlaus) im Gewächshaus (10-001) bekannt.
Neue Zulassungen sowie Zulassungserweiterungen im Mai-Udpate 2024
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Mai-Update 2024 bekannt:
Neuzulassungen
- ARAGON (00B225-00) (Wirkstoff Prothioconazol) (A)
- Bokator (00A960-00) (Wirkstoffe Aclonifen, Diflufenican) (A)
- Clayton Neutron (00B250-00) (Wirkstoff Metamitron) (A)
- EMPEROR (00B230-00) (Wirkstoff Metazachlor)(A)
- Jura Max (00A952-00) (Wirkstoffe Diflufencian, Prosulfocarb) (A)
- MERLIN FLEXX DUO (00B159-00) (Wirkstoffe Cyprosulfamide, Isoxaflutole, Terbuthylazin) (A)
- Prepper 480 FS (00A215-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (G)
- Regullo Twist 250 EC (00B243-00) (Wirkstoff Trinexapac) (A)
- Sedim 120 (00B189-00) (Wirkstoff Clethodim) (A, G, O)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassung
- Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- FLEXIDOR: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kamille, Melisse und Minze gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Fusilade MAX: Zulassungserweiterung in Tafeltrauben und Weinreben gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
- Luna Sensation: Zulassungserweiterung in Möhre, Hopfen, Knollensellerie, Pastinak und Wurzelpetersilie
- Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
- Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
- Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
Madex Primo nach Art. 53 in Kernobst gegen Apfelwickler
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Madex Primo (Wirkstoff Cydia pomonella Granulosevirus Isolta V14) in Kernobst gegen Apfelwickler bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 10.05.2024 bis zum 06.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 500 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 400 ha, hauptsächlich für ökologisch wirtschaftende Betriebe mit Resistenzproblemen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 06.05.2024
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