Aktuelle Meldungen
Minecto One: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Wurzel-u. Knollengemüse, Kopfkohle, Blumenkohle, Bundzwiebeln und Pflaumen ▴ weniger
Die Syngenta Agro GmbH gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Minecto One (008589-00) bekannt.
- in Wurzel- und Knollengemüse gegen Kleine Kohlfliege (02-006)
- in Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) gegen Thrips und Weiße Fliege (02-004)
- in Blumenkohle gegen Weiße Fliege (02-005)
- in Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) gegen Zwiebelthrips (02-007)
- in Pflaume gegen Pflaumenwickler (02-008)
Wöbra: Zulassungserweiterung in Laub- und Nadelholz sowie Obstgehölze gegen Fegeschäden vom Rehwild ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für Wöbra (043444-00) in Jungpflanzen gegen Fegeschäden vom Rehwild bekannt.
Neue und erneute Zulassungen ▴ weniger
Das BVL gibt die Zulassung folgender Pflanzenschutmittel bekannt:
Neuzulassungen
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau | W = Weinbau | Z = Zierpflanzenbau
Erneute Zulassungen
- Starane XL (035151-00)
Tutavir nach Art. 53 in Tomate gegen Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Tutavir (Wirkstoff Phtorimaea operculella granulovirus) in Tomaten im Gewächshaus gegen Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 16.05.2022 bis zum 12.09.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 400 Liter begrenzt, ausreichend für ca. 200 ha Behandlungsfläche.
Zur BVL-Fachmeldung vom 11.05.2022
Dominator 480 TF: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr 1107/2009 für Dominator 480 TF (026923-00) in Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Freiland bekannt.
- gegen Einjährige einkeimblättrige und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Douglasie, Fichten, Nobilistannen (02-001) sowie in Nordmannstanne (02-003)
- gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter in Douglasie, Fichten, Nobilistannen (02-002) sowie in Nordmannstanne (02-004)
INSEGAR nach Art. 53 in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) ▴ weniger
Die BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für INSEGAR in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2022 bis zum 11.09.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 5.400 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 4.500 ha.
BVL-Fachmeldung vom 06.05.2022
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