Aktuelle Meldungen
AGIL-S: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Kulturen ▴ weniger
Das BVL hat neue Zulassungserweiterungen nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für AGIL-S (034107-00) in diversen Kulturen, gegen Gemeine Quecke, erteilt:
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (05-001)
- Erdbeere (05-002)
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (05-003)
- Lein (05-004)
- Möhre (05-005)
PROMAN nach Art. 53 in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ▴ weniger
Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PROMAN in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland und Gewächshaus erteilt. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage, vom 22.06.2022 bis zum 19.10.2022 (Feldsalat im Freiland) und vom 01.09.2022 bis zum 29.12.2022 (Feldsalat im Gewächshaus) erteilt. Die zugelassene Menge wurde auf 2.400 Liter begrenzt.
Fonganil Gold: Genehmigung nach Art. 53 in Zierpflanzen (Topfpflanzen) gegen Pythium-Arten ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Fonganil Gold (Wirkstoff Metlaxyl-M) in Zierpflanzen (Topfpflanzen) im Gewächshaus gegen Pythium-Arten bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.06.2022 bis zum 29.09.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.600 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 200 ha.
BVL-Fachmeldung vom 01.06.2022
Karate Zeon nach Art. 53 in Brombeeren, Himbeeren sowie Holunder gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Karate Zeon (024675-00) in Brombeeren und Himbeeren (Freiland & Gewächshaus) sowie in Holunder (Freiland) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.06.2022 bis 12.10.2022 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 105 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von etwa 1.400 ha bei jeweils 2 Behandlungen mit 0,0375 l/ha pro Behandlung.
Zur BVL-Fachmeldung vom 01.06.2022
Apron XL nach Art. 53 in Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola, Frische Kräuter, Möhre und Bete (Rote, Weiße, Gelbe) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Apron XL (Wirkstoff Metalaxyl-M) in diversen Gemüsekulturen bekannt.
- I. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus den Niederlanden nach Deutschland vom 24.05.2022 bis 21.09.2022, begrenzt auf 604 Liter für 16.617 ha Behandlungsfläche
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) und Falschen Mehltau (Frühbefall) in Beten, Buschbohnen, Feldsalat, Frische Kräuter, Radieschen, Rucola-Arten sowie Spinat
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) in Möhre
- II. Zur Aussaat von importiertem und in Deutschland gebeiztem Saatgut vom 08.07.2022 bis 04.11.2022, begrenzt auf 945 Liter für 31.978 ha Behandlungsfläche
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) und Falschen Mehltau (Frühbefall) in Beten, Buschbohnen, Feldsalat, Frische Kräuter, Radieschen, Rucola-Arten sowie Spinat
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) in Möhre
Zur BVL-Fachmeldung vom 25.05.2022
SpinTor nach Art. 53 in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SpinTor (005314-00) in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde vom 15.06.2022 bis 12.10.2022 für 120 Tage genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 400 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha bei 2 Behandlungen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 25.05.2022
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