Aktuelle Meldungen
Alginure Bio Schutz & Frutogard: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Frische Kräuter, Blumenkohl, Chinakohl, Grünkohl, Spinat, Knoblauch, Schalotte und Hanf (Nutzung als Arzneipflanze) ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Alginure Bio Schutz (007839-00) in diversen Gemüsebaukulturen bekannt.
- Gegen Falsche Mehltaupilze im Gewächshaus in
- Gegen Falsche Mehltaupilze im Freiland
- In Hanf (Nutzung als Arzneipflanze) in Räumen gegen
Produktrückruf: NIMROD EC mit der Chargennummer 411112657 ▴ weniger
Die ADAMA Deutschland GmbH informiert über folgenden Hinweis:
"Wir wurden durch unseren Lieferanten, die ADAMA Makhteshim Ltd., davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Charge unseres Fungizids NIMROD® EC (00A281-00) mit der Chargennummer 411112657 eine Spezifikationsabweichung von der Zulassung aufweist.
NIMROD® EC der betroffenen Charge 411112657 darf ab sofort nicht mehr eingesetzt werden. Auch Restmengen dürfen nicht aufgebraucht werden.
Selbstverständlich rufen wir hiermit die entsprechende Charge von NIMROD® EC (Charge 411112657) zurück und erstatten den Kaufpreis für das Produkt.
Über Details zur Rücknahme und Erstattung werden wir fortlaufend auf folgender Webseite: https://www.adama.com/deutschland/de/produktrueckruf-nimrod informieren. Bei Fragen können Sie oder Ihre Kunden sich auch per Email (nimrod.de@adama.com) oder per Telefon (+49 151 14 51 82 33) an uns wenden."
Korrektur BVL-Fachmeldung: Teilwiderruf für Floramite 240 SC kann über den 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2023 aufgebraucht werden ▴ weniger
Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC mit dem Wirkstoff Bifenazat hinsichtlich einzelner Anwendungen - Korrigierte Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (006823-00) mit dem Wirkstoff Bifenazat für die unten aufgeführten Anwendungen widerrufen.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022 war darauf hingewiesen worden, dass die angegebenen Anwendungen ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig sind. Es gelten aber folgende Abverkaufs- und Aufbrauchfristen
- Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022
- Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023
Betroffene Anwendungen für den Gemüsebau
- Spinnmilben in Zucchini, Aubergine und Gurke im Freiland (00-003)
- Spinnmilben in Tomate und Gemüsepaprika im Freiland (00-004)
- Spinnmilben in Gemüsepaprika, Tomate, Gurke und Aubergine im Gewächshaus (00-006)
Betroffene Anwendungen für den Obstbau
- Spinnmilben in Erdbeeren im Freiland (00-001) und im Gewächshaus (00-002)
- Spinnmilben, Gallmilben in Him- und Brombeere im Gewächshaus (03-001)
- Spinnmilben in Johannisbeeren (Schwarze, Rote, Weiße) im Gewächshaus (03-002)
- Spinnmilben in Stachel- und Heidelbeeren im Gewächshaus (04-001)
Die Anwendungen des Pflanzenschutzmittels im Zierpflanzenbau bleiben von der Entscheidung unberührt.
Zur BVL-Fachmeldung vom 26.07.2022 (Korrigierte Version)
NEU in PS Info: Mehr Infos zu Wirkstoffen durch Verlinkungen in externe Wirkstoffdatenbanken ▴ weniger
Es gibt Neuigkeiten! In dem Projekt "HortiSem" (www.hortisem.de) haben wir uns zur Aufgabe gemacht, Verbindungen zu anderen externen Datenbanken zu entwickeln. Ein erstes Ergebnis ist jetzt für alle Nutzerinnen und Nutzer im Produktdatenblatt der Pflanzenschutzmittel im Informationsbereich "Wirkstoffe" frei verfügbar.
Dort finden Sie jetzt neu die Verlinkungen in folgende englischsprachige Datenbanken:
- "EU Pesticides DB" = Rückstandshöchstmengen-Datenbank der EU
- "PP DB" = "Pesticide Properties DataBase" (Herausgeber: University of Hertfordshire)
- "BP DB" = "Bio-Pesticides DataBase" (Herausgeber: University of Hertfordshire)
Über das Wort "Anzeigen" werden Sie direkt auf die Wirkstoff-Datenblätter weitergeleitet. Wenn aus unserer Datenbank keine direkte Verbindung aufgebaut werden konnte bzw. wenn keine Datenblätter in den externen Datenbanken vorliegen, wird das Minuszeichen angezeigt.
BVL-Fachmeldung: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Isopyrazam zum 8. September 2022 ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 8. September 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Isopyrazam. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Isopyrazam widerrufen wurde. Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 8. Dezember 2022. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2022/782. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Betroffen sind folgende Pflanzenschutzmittel
- Aziza (008293-00)
- BONTIMA (026883-00)
- EMBRELIA (008502-00)
- Reflect (008268-00)
- SEGURIS ERA (008326-00) sowie das Vergleichsprodukt Gigant (008326-60)
- SUNJET FLORA (008198-00)
- SYMETRA (007557-00)
Zur BVL-Fachmeldung vom 22.07.2022
CURATIO nach Art. 53 in Kernobst gegen Blattfallkrankheit und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit ab 07.07.2022 ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für CURATIO in Kernobst gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenfleckenkrankheit/Fliegenschmutzkrankheit bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 07.07.2022 bis zum 04.11.2022 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 63.000 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.500 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 04.04.2022
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