Aktuelle Meldungen
Geändert: Exirel nach Art. 53 in Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliege sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode und Pfirsich gegen Kirschessigfliege jetzt auch innerhalb von Wasserschutzgebieten
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Die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) wurde laut Abhilfebescheid vom 02.06.2023 geändert.
Die Notfallzulassung wurde auf die Anwendung innerhalb von Wasserschutzgebieten erweitert.
In Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi + R. cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 02.06.2023 bis 28.08.2023. Die zugelassene Menge wird auf 6.100 ha begrenzt.
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirisch gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15.06.2023 bis 12.10.2023. Die zugelassene Menge wird auf 2.825 ha begrenzt.
Zur BVL-Fachmeldung vom 07.06.2023
Neue und erneute Zulassungen im Juni-Update 2023
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Juni-Update 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- CLAYTON TRUSS (00B085-00) (A), Wirkstoff Trinexapac
- DFF SC 500 (00A773-00) (A), Wirkstoff Diflufenican
- ERCOLE (008986-00) (A), Wirkstoff lambda-Cyhalothrin
- Haksar Turbo 340 SL (00A555-00) (A), Wirkstoffe Dicamba und MCPA
- KALAMOS (00B068-00) (A,G,O), Wirkstoff Propaquizafop
- MEPISHA (00B119-00) (A), Wirkstoff Mepiquat
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau | W = Weinbau
Erneute Zulassungen
- Clearfield-Clentiga (028002-00) (A)
- VitiSan (027593-00) (O,W)
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 gegen Echten Mehltau in diversen Kulturen
- Basamid Granulat: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Hopfen gegen Verticillium
- BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in diversen Kulturen im Acker-, Obst- , Gemüse- und Zierpflanzenbau
- Medax Top: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Zierpflanzen zum Stauchen
- Tramat 500: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Spinat und Rasen (Roll- und Fertigrasen)
Tramat 500: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Spinat und Rasen (Roll- und Fertigrasen)
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Tramat 500 (00A162-00) bekannt.
- in Rasen (Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen) gegen Einjähriges Rispengras (02-001)
- in Spinat gegen Einjährige zweikiemblättrige Unkräuter (03-001)
BVL-Fachmeldung: Pflanzenschäden möglich bei Anwendung des Pflanzenschutzmittel Zako, Genehmigungsnummer 034145-00/039, Charge 20230216
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Das BVL informiert in seiner Fachmeldung vom 05.06.2023:
Das Labor des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei der Untersuchung einer vom Pflanzenschutzdienst NRW entnommenen Verdachtsprobe des Parallelhandel-Mittels Zako (GP-Nummer: 034145-00/039, Chargennummer: 20230216, Herstellungsdatum: FEB/2023) Abweichungen in der Zusammensetzung festgestellt. Das Referenzmittel ist Bandur (034145-00).
Der eigentlich darin enthaltene Wirkstoff Aclonifen konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe, Atrazin und Metribuzin. Der Wirkstoff Atrazin ist in der EU nicht genehmigt.
Gebinde mit dieser Chargennummer dürfen nicht in Verkehr gebracht und angewendet werden, da sie nicht von der Zulassung abgedeckt sind.
Bei einer Anwendung des Mittels mit der genannten Charge können Pflanzenschäden auftreten.
Bestände des Mittels mit der genannten Chargennummer sollten dem zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Kulturpflanzenschäden sollten ebenfalls an den Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
Zur BVL-Fachmeldung vom 05.06.2023
SpinTor nach Art. 53 in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SpinTor (005314-00) in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde vom 15.06.2023 bis 12.10.2023 für 120 Tage genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 400 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 05.06.2023
Medax Top: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Zierpflanzen zum Stauchen
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Medax Top (025620-00) in Zierpflanzen zum Stauchen bekannt.
- im Gewächshaus (06-001) und im Splittingverfahren (2 Behandlungen) (06-002)
- im Freiland (06-003) und im Splittingverfahren (2 Behandlungen) (06-004)
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