Aktuelle Meldungen
Apron XL, MAXIM XL und WAKIL XL: Ruhen der Notfallzulassung ab 24.03.2023 ▴ weniger
Mit sofortiger Wirkung (seit 24.03.2023) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Ruhen der Notfallzulassungen für die Metalaxyl-haltigen Beizen WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL angeordnet. Betroffen sind sowohl die Saatgutbehandlung, als auch die Aussaat von behandeltem Saatgut im Freiland. Aussaaten im Gewächshaus sind zulässig.
Das BVL teilt mit, dass die gegenständliche Notfallzulassung für diese Mittel ist wegen Verstoßes gegen Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 rechtswidrig. Das Pflanzenschutzmittel enthält den Wirkstoff Metalaxyl-M. Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat die Europäische Kommission am 5. Mai 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 erlassen. Nach deren Artikel 3 darf Saatgut, das mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, ausschließlich im Gewächshaus ausgesät werden. Eine Freilandverwendung des Metalaxyl behandelten Saatguts ist somit verboten. Dieses Verbot umfasst auch die Behandlung von Saatgut, das ausschließlich für die Freilandverwendung vorgesehen ist.
Das Inverkehrbringen und eine Anwendung der drei Beizen zur Saatgutbehandlung (und die Aussaat) werden erst dann wieder möglich sein, wenn das in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 normierte Verbot der Freilandverwendung des mit Metalaxyl-M behandelten Saatguts aufgehoben wurde. Ein entsprechendes Verfahren zur Änderung der Genehmigung für den Wirkstoff Metalaxyl-M ist aktuell anhängig.
LMA nach Art. 53 in Kernobst gegen Feuerbrand ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für LMA (Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat) in Kernobst gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora) mit insgesamt 4 Anwendungen bekannt.
- 3 Anwendungen ab BBCH 61 bis BBCH 67 während der Blüte
- 1 Anwendung bis BBCH 81 nach Hagel
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 22.03.2023 bis zum 19.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 40.000 kg begrenzt, ausreichend für ca. 1.000 ha bei durchschnittlich zwei Behandlungen.
VERIMARK: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in verschiedenen Fruchtgemüse-Arten und Erdbeeren im Gewächshaus ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für VERIMARK (008518-00) im Gewächshaus bekannt.
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, Blattläuse und Erdbeerblütenstecher
- in Erdbeere in Hydrokultur (01-007)
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Blattläuse und Weiße Fliege
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Tomatenminiermotte (Tuta absoluta), Blattläuse und Weiße Fliege
zum Zulassungbericht vom 06.03.2023
Karate Zeon nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen ▾ mehr
Karate Zeon nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Karate Zeon (024675-00) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen (Junge Nymphenstadien L1 bis L3) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
Gegen Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) und Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) vom 25.03.2023 bis 22.07.2023.
Gegen Grüne Reiswanze (Nezara viridula), Grüne Stinkwanze (Palomena prasina), Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys) und Beerenwanze (Dolycoris baccarum) vom 01.05.2023 bis 28.08.2023.
Die zugelassene Menge wurde auf 120 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.400 ha Apfel und Birne sowie 200 ha Süß- und Sauerkirschen.
PROMAN nach Art. 53 in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ▴ weniger
Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PROMAN in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland und Gewächshaus erteilt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 07.03.2023 bis zum 04.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.200 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 08.03.2023
Verimark nach Art. 53 in Gurke, Paprika, Aubergine und Tomate im Gewächshaus gegen Thripse ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Verimark (Wirkstoff Cyantraniliprole) in Gurke, Paprika, Aubergine und Tomate im Gewächshaus gegen Thripse bekannt. Die Anwendung erfolgt im Tropfverfahren über das Bewässerungssystem. Beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Aufwand.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 07.03.2023 bis 04.07.2023 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 380 Liter begrenzt, ausreichend für ca. 280 ha Aubergine, Gurke und Gemüsepaprika und 100 ha Tomaten.
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