Aktuelle Meldungen
Basamid Granulat: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Hopfen gegen Verticillium
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Basamid Granulat (00A117-00) in Hopfen gegen Verticillium-Arten (02-001) bekannt.
Tramat 500: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Rasen (Roll- und Fertigrasen) gegen Einjähriges Rispengras
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Tramat 500 (00A162-00) in Rasen (Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen) gegen Einjähriges Rispengras (02-001) bekannt.
BVL-Fachmeldung: Pflanzenschäden möglich bei Anwendung des Pflanzenschutzmittel Zako, Genehmigungsnummer 034145-00/039, Charge 20230216
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Das BVL informiert in seiner Fachmeldung vom 05.06.2023:
Das Labor des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei der Untersuchung einer vom Pflanzenschutzdienst NRW entnommenen Verdachtsprobe des Parallelhandel-Mittels Zako (GP-Nummer: 034145-00/039, Chargennummer: 20230216, Herstellungsdatum: FEB/2023) Abweichungen in der Zusammensetzung festgestellt. Das Referenzmittel ist Bandur (034145-00).
Der eigentlich darin enthaltene Wirkstoff Aclonifen konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe, Atrazin und Metribuzin. Der Wirkstoff Atrazin ist in der EU nicht genehmigt.
Gebinde mit dieser Chargennummer dürfen nicht in Verkehr gebracht und angewendet werden, da sie nicht von der Zulassung abgedeckt sind.
Bei einer Anwendung des Mittels mit der genannten Charge können Pflanzenschäden auftreten.
Bestände des Mittels mit der genannten Chargennummer sollten dem zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Kulturpflanzenschäden sollten ebenfalls an den Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
Zur BVL-Fachmeldung vom 05.06.2023
SpinTor nach Art. 53 in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SpinTor (005314-00) in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde vom 15.06.2023 bis 12.10.2023 für 120 Tage genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 400 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 05.03.2023
Medax Top: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in Zierpflanzen zum Stauchen
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Medax Top (025620-00) in Zierpflanzen zum Stauchen bekannt.
- im Gewächshaus (06-001) und im Splittingverfahren (2 Behandlungen) (06-002)
- im Freiland (06-003) und im Splittingverfahren (2 Behandlungen) (06-004)
BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in diversen Kulturen im Acker-, Obst- , Gemüse- und Zierpflanzenbau
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für BELOUKHA (008528-00) in diversen Kulturen bekannt.
Einsatzgebiet Ackerbau
- 05-010: in Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben, (Stoppelrübe, Mairübe etc.) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet Gemüsebau
- 05-007: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor der Saat / vor dem Pflanzen)
- 05-011: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Fruchtgemüse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach dem Auflaufen)
- 05-005: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, Erbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
Einsatzgebiet Obstbau
- 05-002: in Beerenobst (ausgenommen:Erdbeere) zur Abtötung von Ruten (Bandbehandlung)
- 05-001: in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-004: in Steinobst zur Abtötung von Wurzelschossern (als Einzelpflanzenbehandlung)
- 05-003: in Steinobst gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-009: in Obstkulturen (Junganlagen) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor dem Pflanzen)
Einsatzgebiet Zierpflanzenbau
- 05-006: in Zierpflanzen (ausgenommen: Nordmann-Tanne) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
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