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Obstbau

11.03.2025

Karate Zeon: Zulassung nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen

Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Karate Zeon (024675-00) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen (Junge Nymphenstadien L1 bis L3) bekannt.

Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.

Gegen Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) und Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) vom 25.03.2025 bis 22.07.2025.

Gegen Grüne Reiswanze (Nezara viridula), Grüne Stinkwanze (Palomena prasina), Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys) und Beerenwanze (Dolycoris baccarum) vom 01.05.2025 bis 28.08.2025.

Die zugelassene Menge wurde auf 120 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.400 ha Apfel und Birne sowie 200 ha Süß- und Sauerkirschen.

BVL-Meldung vom 07.03.2025 PS Info-Liste Notfallzulassungen

https://www.pflanzenschutz-information.de/ticker?nr=2726
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