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Ackerbau

20.05.2025

CORAGEN: Zulassung nach Art. 53 in Zuckerrübe gegen Zuckerrübenmotte

Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für CORAGEN (026336-00) in Zuckerrüben gegen Zuckerrübenmotte bekannt.

Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.06.2025 bis 28.09.2025 genehmigt.

Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 45.000 ha.

BVL-Fachmeldung vom 20.05.2025 Details Notfallzulassung PS Info-Liste Notfallzulassungen

https://www.pflanzenschutz-information.de/ticker?nr=2819
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