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20.05.2025
Kenja: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Baumschulgehölzpflanzen, Knollengewächsen (Zierpflanzen), Zwiebelgewächsen (Zierpflanzen), Schnitt- und Topfblumen sowie Himbeerartiges Beerenobst gegen Botrytis cinerea
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Kenja (008662-00) gegen Botrytis cinerea in folgenden Kulturen im Freiland bekannt:
- in Schnittblumen und Topfpflanzen (02-001)
- in Baumschulgehölzpflanzen (02-002)
- in Knollengewächse (Zierpflanzen) und Zwiebelgewächse (Zierpflanzen) (02-003)
- in Himbeerartiges Beerenobst (ausgenommen Maulbeere) (02-004)
PS Info-Liste Neue Zulassungen