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Zugelassen
PIRIMOR G
Zulassungsnummer
062470-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Pirimicarb 500 g/kg Carbamate (Insektizide) IRAC 1A
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
11.05.2020
Zulassungsende
15.03.2026
Abverkaufsfrist
15.09.2026
Aufbrauchfrist
15.09.2027
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH

Edmund-Rumpler-Straße 6
DE 51149 Köln
02203 5039000
info@adama.com
http://www.adama.com

Vertriebsunternehmen
ADAMA Deutschland GmbH

Edmund-Rumpler-Straße 6
DE 51149 Köln
02203 5039000
info@adama.com
http://www.adama.com

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Translaminar
Kontakt
Temperaturbereich
optimal 12-28°C
Hinweis
Atemwirkung;
Wirkstoffaufnahme: über die Wurzel, Aufnahme über die Blätter nur lokal begrenzt; schnelle Wirkung; erfasst auch Läuse an der Blattunterseite oder im unteren Pflanzenbereich;
Wirkungsspektrum: saugenden Insekten (Blattläuse); in gewissem Maße nützlingsschonend (Marienkäfer, Florfliege)
Wirkungsweise: Hemmung der Acetylcholinesterase; bei nicht ausreichender Dosis können sich die Tiere wieder erholen; Resistenzentwicklung bekannt

Autor
Administrative ZISP, DLR Rheinpfalz (08.06.2020)

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (3)

NW470 , SS110-1 , SS2101
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (11)

NN410 , NN3001 , NW263 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , WMI1A
NN410
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NN3001
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI1A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 1A

Hinweise (3)

NB6641 , NN1002 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06)
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (9)

EUH 208-0031 , EUH 401 , H301 , H319 , H332 , H351 , H373 , H400 , H410
EUH 208-0031
Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H301
Giftig bei Verschlucken.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H373
Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (12)

P101 , P102 , P201 , P260 , P270 , P280 , P305+P351+P338 , P308+P310 , P330 , P391 , P405 , P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P330
Mund ausspülen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Faltschachtel, Verbundmaterial: 4 - 10 x 1.00 - 5.00 kg (nur gewerblich)
Kanister, HDPE: 0.05 - 5.00 kg (nur gewerblich)
Kanister, HDPE: 5.00 kg (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
05.06.2020
Letzte Änderung
06.11.2025
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